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Energieausweis

Durch Energieausweise sollen Kauf- und Mietinteressenten für Immobilien eine Information über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, sowie die Energieeffizienzklasse des Gebäudes erhalten. Wohnungs- und Hausbesitzer müssen bei Vermietung oder Verkauf schon seit 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen.

Ordnungswidrigkeiten erheblich erweitert
Wie auch die EnEV 2009 verweist die neue EnEV 2014 auf das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG). In diesem Gesetz sind die jeweiligen Bußgelder geregelt, die bei Ordnungswidrigkeit anfallen können. Bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen, wenn ein Verpflichteter vorsätzlich oder leichtfertig den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt, oder wenn er die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht veröffentlicht.

Wir informieren Sie rund um den Energieausweis. Bei exklusiver Beauftragung ist dieser für Sie kostenlos!

Haben Sie Fragen an uns? Dann senden Sie uns bitte eine Nachricht per eMail oder rufen Sie einfach an, wir beraten Sie gern!

Tel.: (0341) 228 57 31
 
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